Allgemeine Geschäftsbedingungen der SALESARC

 

  1. Geltungsbereich, Status und Ausschluss von Verbrauchern

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Vertriebs- und Distributionsleistungen zwischen der SALESARC, vertreten durch die Athenaris GmbH, (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Partner“).

 

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner. Der Partner versichert, die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zu beziehen.

 

1.3 Der Dienstleister erbringt Leistungen im Bereich des B2B-Vertriebs unter Nutzung eigener, diskreter Vertriebskanäle und Netzwerke.

 

1.4 Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

  1. Vertragsgegenstand: Vertriebsdienstleistung als Dienstvertrag

 

2.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrages. Gegenstand ist das Tätigwerden des Dienstleisters zur Förderung des Vertriebs des Partners.

 

2.2 Der Dienstleister schuldet ausdrücklich keinen wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestumsätze, keine bestimmte Anzahl an Verkaufsabschlüssen, Leads oder Terminen, außer es wird vertraglich anders vereinbart Sämtliche Prognosen oder Markteinschätzungen sind unverbindliche Erwartungswerte und begründen keine Garantie.

 

2.3 Der Dienstleister ist in der Wahl seiner Vertriebswege, Methoden und Partner (z.B. Verbände, Multiplikatoren, Sales Forces) vollkommen frei. Ein Anspruch des Partners auf Nutzung eines bestimmten Kanals oder auf Offenlegung der genutzten Strukturen besteht nicht.

 

  1. Quellenschutz und Schutz des Vertriebsnetzwerks (Geheimhaltung)

 

3.1 Der Dienstleister verfügt über ein gewachsenes, internationales Netzwerk aus Beratern, Verbänden und Vertriebsorganisationen. Diese Kontakte sowie die spezifische „rekursive“ Logik der Distribution stellen geschützte Geschäftsgeheimnisse dar.

 

3.2 Der Partner hat keinen Anspruch auf Information darüber, über welchen konkreten Multiplikator oder welchen spezifischen Vertriebsweg ein Kontakt oder Abschluss generiert wurde, außer dies wird vertraglich anders vereinbart.

 

3.3 Direktkontaktverbot: Dem Partner ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für zwei Jahre danach direkt oder über Dritte Kontakt zu den vom Dienstleister eingesetzten Sub-Strukturen (Verbänden, Beratern etc.) aufzunehmen, sofern diese durch die Tätigkeit des Dienstleisters bekannt geworden sind, um diese unter Umgehung des Dienstleisters zu beauftragen.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Partners

 

4.1 Der Partner stellt dem Dienstleister alle für den Vertrieb erforderlichen Produktinformationen, Werbematerialien, Preislisten und rechtlichen Pflichtangaben rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

 

4.2 Der Partner garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Produkte/Dienstleistungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere aus Produkthaftung) vollumfänglich frei.

 

  1. Vergütung, Provisionen und Clearing

 

5.1 Es gilt die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung (z.B. Setup-Gebühren, Retainer und/oder erfolgsabhängige Provisionen). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

5.2 Rechnungen sind binnen fünf Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

5.3 Währungsschwankungen bei internationalen Projekten gehen zu Lasten des Partners, außer dies wird vertraglich anders vereinbart.

 

  1. Stornierung, Abbruch und Mindestvergütung (Tiered Compensation)

 

6.1 Da der Dienstleister Kapazitäten und Netzwerkressourcen exklusiv bindet, gelten bei Kündigung oder Projektstopp durch den Partner folgende pauschalierte Vergütungssätze (basierend auf dem vereinbarten Setup-Honorar/Retainer):

 

  1. a) Storno nach Vertragsschluss, vor Beginn der Marktanalyse: 30 %
  2. b) Abbruch während der Konzeptions- und Vorbereitungsphase: 50 %
  3. c) Abbruch nach Aktivierung der ersten Vertriebskanäle: 80 %
  4. d) Abbruch nach dem ersten generierten Lead/Abschluss: 100 %

 

6.2 Dem Partner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

  1. Haftungsbeschränkung

 

7.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf das für das jeweilige Projekt vereinbarte Netto-Honorar begrenzt.

 

7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus der Nichterreichung von Vertriebszielen ist ausgeschlossen.

 

  1. Abwerbeverbot

 

8.1 Der Partner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder wesentlichen Netzwerkpartner des Dienstleisters unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder ohne Zustimmung des Dienstleisters zu beschäftigen

 

8.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro (oder bei Netzwerkpartnern: in Höhe der entgangenen Provisionen der nächsten 24 Monate) fällig.

 

  1. Compliance und KYC

 

9.1 Der Partner ist verpflichtet, auf Verlangen alle Unterlagen zur Identifizierung (Know Your Customer) bereitzustellen.

 

9.2 Der Dienstleister ist berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, wenn Zweifel an der Seriösität des Partners oder der Rechtskonformität seiner Produkte bestehen.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.

 

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

 

© SALESARC.de, Stand 1.1.2026